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Losverfahren

Ein Losverfahren um Studienplätze im 1. Fachsemester in zulassungsbeschränkten Studiengängen findet nur dann statt, wenn die regulären Vergabeverfahren abgeschlossen sind und nicht alle zur Verfügung stehenden Plätze besetzt werden konnten.

Das Bewerbungsportal der Universität Osnabrück ist für das Losverfahren im Wintersemester 2023/2024 für Rechtswissenschaften – 1. Juristische Prüfung noch bis zum 31. Oktober 2023 geöffnet!

Bitte beachten Sie die folgenden Informationen:

  • Die Bewerbung im Losverfahren ist ausschließlich über das Bewerbungsportal der Universität Osnabrück und in dem festgelegten Bewerbungszeitraum möglich.
  • Ein Losverfahren in einem Studienfach/-gang findet nur statt, wenn alle Bewerber*innen über Haupt- und Nachrückverfahren zugelassen werden konnten und danach noch freie Plätze vorhanden sind. Sollten Sie sich also für ein Fach bereits im regulären Verfahren beworben haben, erübrigt sich für dieses Fach die Bewerbung im Losverfahren.
  • Sofern Sie im Rahmen des Hauptverfahrens über Hochschulstart keinen Platz in 1. Juristische Prüfung bekommen haben, können Sie ich sich nun im Losverfahren direkt über das Portal der Universität Osnabrück auf einen Platz bewerben
  • Voraussetzung für die Teilnahme am Losverfahren ist, dass der Erwerb einer geeigneten Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur, Meister o.ä.) nachgewiesen wird. Der Nachweis muss bereits anlässlich der Bewerbung im Rahmen des Losverfahrens im Bewerbungsportal hochgeladen werden.

  • Sofern Sie sich auf einen Studienplatz in einem Masterstudiengang bewerben, beachten Sie bitte die entsprechende Zugangs- und Zulassungsordnung für den gewünschten Studiengang.
    Mehr Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen

  • Für die Mehrfächerstudiengänge gilt: Sollten die Bewerber*innen einen Platz im Losverfahren erhalten, ist bei den Mehrfächerstudiengängen eine Kombination nur mit einem Fach ohne Zulassungsbeschränkung oder mit einem Fach, für das der/die Bewerber/in bereits an der Universität Osnabrück eingeschrieben ist, möglich.

  • Über Zulassung und Ablehnung im Losverfahren entscheidet ausschließlich das Los. Im Falle der Zulassung erhalten Sie einen Zulassungsbescheid
  • Ablehnungsbescheide werden nicht versandt.
  • Eine Zulassung im Losverfahren ist nicht übertragbar auf andere Personen.