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Integration von Schwerbehinderten

Die Integrationsvereinbarung wird von allen Beteiligten als Chance für die Verbesserung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung gesehen. Um dies zu erreichen, werden konkrete, realisierbare Zielvereinbarungen abgeschlossen. Zentraler Gedanke der Integrationsvereinbarung ist es, Menschen mit Behinderungen an ihren Fähigkeiten zu messen, nicht an ihren Defiziten.  

Die Universität Osnabrück setzt sich mit dem Abschluss der Integrationsvereinbarung die folgenden Ziele:

  • die Förderung der Neueinstellung von Schwerbehinderten sowie der Ausbildung von Schwerbehinderten,
  • die Verbesserung der Arbeitsbedingungen schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere in Bezug auf Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsorganisation und Arbeitszeit,
  • die Verbesserung von Information und Betreuung von schwerbehinderten Beschäftigten,
  • die Förderung eines integrationsfördernden Arbeitsklimas insbesondere durch Vorgesetzte sowie
  • unterstützende Maßnahmen zur Wiederherstellung und Erhaltung der Gesundheit aller Beschäftigten (Prävention).

Zur Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der o.g. Ziele ist ein Integrationsteam bestellt, das sich aus Vertretern der verschiedenen Bereiche der Universität zusammensetzt, in denen es um die Belange von Menschen mit Behinderung geht.